Das neue Punktesystem in Flensburg!

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Nach den Plänen der Bundesregierung soll das Flensburger „Mehrfachtäter-Punktesystem“ vereinfacht werden und noch vor der Bundestagswahl 2013 in Kraft treten. Was mit den bis dahin eingetragenen „Altpunkten“ geschieht, klärt eine Übergangsregelung. Eine Generalamnestie ist derzeit nicht geplant. Ob der Zeitplan eingehalten wird, ist unsicher.

Kernstück der geplanten Reform soll sein:

„Keine Unterbrechung der Tilgungsfrist durch die Begehung neuer Taten“.

Bislang wurde diese Frist von 2 Jahren nach Eintrag einer rechtskräftigen Entscheidung unterbrochen und begann erneut, wenn innerhalb dieser Frist eine neue Tat begangen und deren Begehung durch den Betroffenen selbst nach Ablauf dieser 2 Jahre rechtskräftig festgestellt wurde. Nach den Plänen des Gesetzgebers soll für jeden Eintrag die Tilgungsfrist separat laufen und nicht durch neue Taten verlängert werden. Damit wird die sog. „Überliegefrist“ hinfällig. Die Tilgungsfrist soll bei zwei Jahren liegen für Taten, die mit einem Punkt bewertet werden und bei 3 Jahren für Taten, die mit mehr als einem Punkt belegt sind.

Die vereinfachte Tilgung hat ihren Preis. Mussten bisher bis zum Entzug der Fahrerlaubnis 18 Punkte erreicht sein, so sollen es bald nur noch 8 Punkte sein. Zwar ändert sich auch die Punktebewertung. Statt bisher Bewertungen von 1 bis 7 Punkten (Letzteres bei Straftaten) sollen bald nur noch 1 bis 2 Punkte je Tat registriert werden. Schwerere Verstöße würden damit deutlich geringer bewertet als bisher. Diese Vereinfachung führt allerding dazu, dass ein „Rotlichtverstoß“ (Ordnungswidrigkeit) gleich einer Trunkenheitsfahrt mit mehr als 0,8 Promille (Straftat) bewertet würde. Der unaufmerksame Vielfahrer steht so mit dem Verkehrsrowdy auf einer Stufe.

Fazit
Folgt man aktuellen Pressestimmen, so handelt es sich bei der geplanten Reform weniger um eine Neuerung als einfach nur erstes „Wahlkampfgedöns“. Durch vermeintliche Vereinfachungen wird der Blick darauf vernebelt, dass mit der Herabsetzung der Punktegrenze von 18 auf 8 für den Fahrerlaubnisentzug bei gleichzeitiger Verlängerung der Tilgungsfrist auf 3 Jahre bei schweren Taten das effektive Risiko, seine Fahrerlaubnis eher zu verlieren als bisher, steigt.

Siehe auch: Alles zur Bußgeldprüfstelle

Autor(en)

Alexander Streibhardt, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Verkehrsrecht
Eisenbeis Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Gera
Kanzlei Voigt, Gera

(Rechtsstand: 10.02.2012)

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