Beratungspaket zur MDK-Prüfung
MDK-Schulnoten im Internet bedrohen Existenzen
Wie gut die Qualität einer Pflegeeinrichtung oder eines Pflegedienstes ist, sollen Verbraucher künftig anhand von Schulnoten erkennen können. Deshalb werden alle Pflegeunternehmen regelmäßig den Qualitätskontrollen der Medizinischen Dienste der Krankenkassen (MDK) unterzogen.
Der MDK-Prüfung schließen sich zwei Verfahren an
- Der MDK erstellt einen Prüfbericht, den er der Pflegeeinrichtung und den Landesverbänden der Pflegekassen übermittelt. Die Landesverbände erlassen einen Bescheid mit Maßnahmen und Fristen zur Beseitigung von Qualitätsmängeln.
- Gleichzeitig übermittelt der MDK einen Transparenzbericht an die Landesverbände der Pflegekassen. Der Bericht dient als Grundlage für die Veröffentlichung der MDK-Prüfergebnisse in Form von Schulnoten im Internet.
Fatal ist …
Obwohl es nichts Nennenswertes zu bemängeln gibt, erhalten Pflegeeinrichtungen häufig die Note 4 oder 5. Die Schäden für das Ansehen der Pflegeunternehmen in der Öffentlichkeit sowie bei den eigenen Bewohnern und Kunden sind katastrophal, Existenzen sind bedroht.
Zeit ist Geld
Um die Veröffentlichung der MDK-Prüfergebnisse im Internet zu stoppen, bleiben nur 28 Tage Zeit. Schnelles Handeln ist also gefragt. Wir helfen Ihnen dabei!
Keine Angst vor dem MDK!
Machen Sie von Ihrem Recht Gebrauch, gegen die Bescheide der Pflegekassen bzw. Transparenzberichte des MDK vorzugehen. Die ETL-Fachanwälte für Medizin und Sozialrecht bieten Pflegeunternehmen bundesweit eine anwaltliche Beratung zur MDK-Prüfung zum Pauschalpreis von 190 EUR (netto) an.
Unser Service setzt ein, bevor die Bescheide bestandskräftig werden oder die Veröffentlichung der Schulnoten im Internet erfolgt.
Die Chancen stehen gut
Die ETL-Fachanwälte haben bereits gerichtliche Eilentscheidungen bei Sozialgerichten zugunsten von Pflegeunternehmern erwirkt. Damit konnte eine vorschnelle Veröffentlichung von schlechten Schulnoten im Internet verhindert werden.
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Wir übernehmen soziale Verantwortung und setzen uns für die schwächsten Mitglieder unserer Gesellschaft ein.
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Die Beratung
Schritt 1
Sie schicken uns den Bescheid der Pflegekasse
bzw. den vorläufigen MDK-Transparenzbericht zu.
Achtung: Die Frist für den Widerspruch
gegen den Bescheid bzw. die 28 Tage-
Frist für Einwendungen gegen den
Transparenzbericht sollte möglichst
nicht abgelaufen sein.
Schritt 2
Die ETL-Fachanwälte prüfen die
Unterlagen und rufen Sie schnellstmöglich
zurück. Gemeinsam mit Ihnen wird
die innerhalb von 28 Tagen erforderliche
Stellungnahme zum vorläufigen Transparenzbericht
formuliert.
Schritt 3
In einem unverbindlichen Gespräch
besprechen die ETL-Fachanwälte
mit Ihnen konkrete Strategien für das
weitere Vorgehen.
