Wir beraten Sie rund um Ihren Gewerbe-Mietvertrag

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Der Mietvertrag – wichtiger Baustein Ihrer beruflichen Existenz

Für jeden Heilberufler ist der Mietvertrag über Gewerberäume wirtschaftlich von existenzieller Bedeutung. Bei einer monatlichen Miete von 1.500 EUR und einer Laufzeit von 15 Jahren sprechen wir über Kosten in Höhe von 270.000 EUR! Durch unkontrollierten Anstieg von Mietpreisen und Nebenkosten entsteht oft Streit zwischen Mieter und Vermieter. Das kann fatale wirtschaftliche Konsequenzen haben. Mieter von Geschäftsräumen brauchen deshalb professionelle Beratung, um sich vor der Übervorteilung durch den Vermieter zu schützen.

Beispiele aus der Praxis:

  • Unerlaubte Konkurrenz im Ärztehaus
    Ein praktischer Arzt hat in einem Ärztehaus eine Praxis gemietet. Im Mietvertrag ist geregelt, dass der Vermieter an keinen weiteren Allgemeinmediziner vermieten darf. Dennoch tut er dies. Der Arzt hat ein Recht zur Mietminderung, obwohl er keinen Umsatzrückgang verzeichnet. (KG, Urt. v. 25.01.07, Az. 8 U 140/06)
  • Unzulässiger Fristenplan für Schönheitsreparaturen
    Der Mietvertrag eines Heilberuflers sieht eine Renovierungspflicht alle fünf Jahre vor. Die Verpflichtung zu Schönheitsreparaturen in einem Formularvertrag ist unwirksam, wenn der Mieter unabhängig vom Erhaltungszustand der Mieträume bestimmte Renovierungsfristen einhalten soll. (BGH, Urt. v. 08.10.2008, Az. XII ZR 84/06)
  • Gesetzeswidrige Flächenabweichung von mehr als 10%
    Beim Umbau der Geschäftsräume stellt ein Apotheker fest, dass die Mietfläche wesentlich geringer ist, als dies im Mietvertrag vereinbart wurde. Eine Mietfläche, die um mehr als 10% unter der im Mietvertrag vereinbarten Fläche liegt, stellt einen erheblichen Mangel dar. Dieser berechtigt zur dauerhaften Minderung und ggfs. sogar zur Rückforderung zuviel geleisteter Miete. (vgl. BGH Urt. v. 04.05.2005, Az. XII ZR 254/01)

Beratung für Heilberufler


Sie erhalten von uns kompetente Beratung in allen mietrechtlichen Fragen. Damit Ihr Erfolg nicht am Mietvertrag scheitert, bieten wir Ihnen alternativ:

VOR Abschluss des Mietver­trages
  • Prüfung Ihres vom Vermieter vorgelegten Mietvertrages mit konkreten Handlungsempfeh­lungen zum Pauschalpreis von 190 EUR netto
  • Begleitung im Rahmen der Vertragsverhandlungen bundesweit zum Pauschalpreis nach Aufwand
NACH Abschluss des Mietver­trages
  • Prüfung eines bereits verein­barten Mietvertrages und konkrete Handlungsempfeh­lungen zum Pauschalpreis von 190 EUR netto
  • Durchsetzung Ihres Anspruches auf Mietminderung, Mietrück­zahlung usw.
  • Prüfung und Verteidigung gegen fehlerhafte Betriebskostenabrechnungen