Patienten-Rechtsschutz: Rechtssicherheit zum Pauschalpreis
Anwaltliche Beratung zur Sicherung einer umfassenden Behandlung und Pflege
Recht haben und Recht bekommen sind zwei Seiten einer Medaille. Und zum Anwalt geht man auch nicht so schnell. Als Folge werden teils unhaltbare und unnötige Zustände hingenommen. Das muss nicht länger sein!
Telefonischer anwaltlicher Rat für nur 3,90 EUR/Monat
Mit der Patienten-Rechtsschutz der Eisenbeis Rechtsanwälte sichern wir als Experten und Fachanwälte den schnellen und umfassenden Rat. Unkalkulierbare Gebühren gehören – auch ohne Rechtsschutzversicherung – der Vergangenheit an.
Mit der Patienten-Rechtsschutz sichern Sie sich:
- Anwaltliche, telefonische Beratung durch qualifizierte Rechtsanwälte auf dem Gebiet der gesetzlichen Pflege
- 60 Minuten kompetente Beratung für einen Pauschalpreis von nur 3,90 EUR (inkl. 19 % USt.) pro Monat
Wir helfen Ihnen u.a. bei folgenden Fragen
- Müssen meine Wünsche bei Art und Umfang der Pflege beachtet werden?
- Wird Pflegegeld auf "Hartz IV", Sozialhilfe oder Unterhalt angerechnet?
- Wann kann ich Leistungen zur Pflege beantragen?
- Wie erfolgt meine Einstufung in die Pflegestufen I bis III?
- Gibt es Leistungen auch ohne Pflegestufe?
- Was ist, wenn mein Antrag abgelehnt wurde?
- Wann kann ich eine Höherstufung beantragen?
- Kann ich trotz Ablehnung einen weiteren Antrag stellen?
- Was ist, wenn ich mit der Begutachtung nicht einverstanden bin?
- Wann kann ich ein persönliches Budget erhalten?
- Kann ich das Pflegegeld auch nur teilweise für einen Pflegedienst einsetzen?
- Was ist, wenn ich als Pflegeperson Urlaub brauche?
- Wie viel Geld kann ich für das Wohnumfeld erhalten?
- Wann erhalte ich häusliche Krankenpflege?
- Wann kann ich Pflegehilfsmittel, z.B. Wannenlift, Rollstuhl, erhalten?
- Was muss das Sozialamt leisten?
- Muss ich meine gesamte Rente an das Sozialamt zahlen?
- Was ist Hilfe zur Pflege nach dem SGB XII?
- Was ist Eingliederungshilfe für behinderte Menschen?
- Wird das Pflegegeld nach SGB XII voll angerechnet?
- Müssen meine Kinder für mich an das Sozialamt zahlen?
- Erhalte ich mein Geld zurück, wenn ich wegen der rechtswidrigen Ablehnung die Rechnung selbst bezahlt habe?
Wir helfen Ihnen darüber hinaus gerne bei allen weiteren Fragen rund um das Thema Behandlung und Pflege.
Möchten Sie anwaltliche Beratung zur Sicherung einer umfassenden Behandlung und Pflege für nur 3,90 EUR (inkl. 19 % USt.) monatlich nutzen? Den unkomplizierten Antrag dazu finden Sie im PDF-Dokument.
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