Urlaubsfrust statt Urlaubslust?

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Baulärm im Hotel, ein verschmutzter Pool, In­sekten im Schlafzimmer – getrübte Urlaubsfreude durch Reisemängel passiert immer wieder. Wenn man sich nach Beendigung der Reise mit dem Veranstalter in Verbindung setzt, ist es für einen Ersatz der entgangenen Urlaubsfreude oft zu spät. Wer Reisemängel feststellt, muss vor Ort noch tätig werden, um Schadensersatzansprüche zu wahren.

Wir beraten Sie noch am Urlaubsort telefonisch oder per E-Mail über Ihre Möglichkeiten der Ab­hilfe, die einzuhaltenden Schritte, die Möglich­keiten der Beweissicherung und die spätere Gel­tendmachung. Aber auch nach Ihrem Urlaub stehen wir Ihnen helfend zur Seite.

Gehen Sie unbedingt noch in Ihrem Urlaub gegen Reisemängel vor.

Nutzen Sie unser Reiserecht-Onlineformular oder rufen Sie uns unter unserer Hotline 0049 30 2264 1220 an.

So helfen wir Ihnen


Nehmen Sie Reisemängel nicht einfach hin! Oft haben Sie ein Anrecht auf Entschädigung. Wir helfen Ihnen gern, sprechen Sie uns an.

Bitte schildern Sie konkret die Daten und den Ort der Reise sowie die Art und Häufigkeit des aufgetretenen Mangels. Verwenden Sie hierzu unser Formular.

Sie erhalten innerhalb von 12 Stunden von unseren erfahrenen Rechtsanwälten eine individuelle Einschätzung in Form einer Erstberatung sowie eine konkrete Empfehlung zur weiteren Vorgehensweise.

Dabei anfallende Kosten

 

Dabei anfallende Kosten


Für diese Erstberatung berechnen wir Ihnen Kosten in Höhe von 38 EUR inkl. gesetzl. Umsatz­steuer. Sollte Ihre Anfrage im Ausnahmefall nicht in Form die­ser Erstberatung beantwortet wer­den können, so werden wir uns unverzüglich mit Ihnen in Verbin­dung setzen. Ihr Anfrage bleibt dann zunächst kostenfrei.

Sollte nach Beendigung des Ur­laubs zur Durchsetzung Ihrer An­sprüche eine weitere anwaltliche Vertretung notwendig sein, so werden die Kosten der Erstbe­ratung auf die weiteren Kosten angerechnet. Für den Fall, dass Sie rechtsschutzversichert sind, werden wir mit Ihrer Versiche­rung abrechnen.

So helfen wir Ihnen