Schnelltest zur arbeitgeberseitigen Kündigung

Testen Sie uns unverbindlich!

Wir übernehmen Ihren Fall, sollte es zu einer arbeitsgerichtlichen Auseinandersetzung kommen. Wir vertreten Sie vor allen Arbeitsgerichten in Deutschland.

Im Anschluss an ein erstes Telefonat können Sie selbst entscheiden, ob Sie uns den Auftrag zur Wahrnehmung Ihrer Interessen geben wollen oder nicht. Wenn nicht, schulden Sie uns nichts.

Gern teilen wir Ihnen schon im Rahmen der ersten Kontaktaufnahme mit, in welcher Höhe Gebühren entstehen, wenn Sie uns Ihr Vertrauen schenken.

Verschaffen Sie sich Rechtssicherheit

Die drei schwerwiegendsten Irrtümer, denen Arbeitgeber in der Praxis immer wieder unterliegen, sind:

  • Die Kündigung eines langjährig beschäftigten Arbeitnehmers führt grundsätzlich zu einem Abfindungsanspruch des Arbeitnehmers. Falsch! Außerhalb des Anwendungsbereichs des Kündigungsschutzgesetzes ist die fristgerechte Kündigung eines Arbeitnehmers weitgehend risikolos.
  • Mein Betrieb ist viel zu klein, als das es irgendeine Art von Kündigungsschutz geben könnte. Falsch! Auch im sog. Kleinbetrieb hat der Arbeitgeber ein "Mindestmaß an sozialer Rücksichtnahme" zu üben.
  • Gegen Zahlung einer bestimmten Summe Geld wird man jeden Arbeitnehmer los. Falsch! Kein Arbeitnehmer muss allein deshalb seinen Arbeitsplatz aufgeben, weil der Arbeitgeber bereit ist, einen Abfindungsbetrag zu zahlen!

Mit unserem Schnelltest richten wir uns an alle Arbeitgeber, die beabsichtigen, einen Arbeitnehmer zu kündigen und dabei Rechtssicherheit haben wollen.

Ihr Ansprechpartner für einen Schnelltest

Unter unserer kostenfreien Servicenummer (0800) 7 77 51 11 vermitteln wir Ihnen einem Arbeitsrecht­experten, der Ihnen den Schnelltest durchführt.

Garantierte Hilfe


Sie erhalten Antworten auf folgende Fragen:

  • Wie lang ist die Kündigungs­frist?
  • Besteht die Möglichkeit der fristlosen Kündigung?
  • Findet das Kündigungs­schutzgesetz Anwendung?
  • Mutterschutz? Schwerbehindertenschutz?
  • Ist eine Abfindung zu zahlen?
  • Wie hoch könnte die Abfindung sein?

 

So geht es praktisch


  • Schritt 1:
    Sie schildern einem unserer Arbeitsrechtsexperten telefo­nisch Ihren Fall.
  • Schritt 2:
    Wir prüfen die Erfolgsaus­sichten einer arbeitgebersei­tigen Kündigung.
  • Schritt 3:
    Wir entwerfen ein Kündigungs­schreiben und geben Tipps für einen risikolosen Zugang des Kündigungsschreibens beim Arbeitnehmer.