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Sachgrundlose Befristung
Der Fall der sachgrundlosen Befristung ist in § 14 Abs. 2 TzBfG gesetzlich geregelt. Es handelt sich um eine von mehreren Möglichkeiten, ein Arbeitsverhältnis wirksam auf bestimmte Dauer zu vereinbaren.
(Letzte Aktualisierung: 18.12.2015)