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Kündigungsgründe Arbeitsvertrag A-Z

Verrat von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen

Die dem Arbeitnehmer vorwerfbare, d. h. schuldhafte Verletzung der Pflicht zur Verschwiegenheit kann eine außerordentliche Kündigung rechtfertigen.

(Letzte Aktualisierung: 04.03.2015)