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Sozialrecht

Jahresarbeitsentgeltgrenze

Die Jahresarbeitsentgeltgrenze (abgekürzt JAEG, auch Versicherungspflichtgrenze genannt), ist eine Rechengröße aus dem Bereich der Sozialversicherung und bestimmt, ab welcher Höhe des jährlichen Brutto-Arbeitsentgelts ein Arbeitnehmer nicht mehr in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert ist.

Seit 01.01.2019 beträgt die Jahresarbeitsentgeltgrenze für alle Bundesländer einheitlich 60.750,00 EUR jährlich oder 5.062,50 Euro monatlich. Arbeitnehmer, deren regelmäßiges Jahresarbeitsentgelt die Jahresarbeitsentgelt­grenze überschreitet, sind in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherungsfrei. Sie können sich freiwillig weiterversichern.

Ab 01.01.2020 steigt die Versicherungspflichtgrenze auf jährlich 62.550,00 EUR bzw. 5.212,50 EUR monatlich.

Die Jahresarbeitsentgeltgrenze ist zu unterscheiden von der Beitragsbemessungsgrenze (siehe unsere Ausführungen dort).

(Letzte Aktualisierung: 29.10.2019)

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