Haftstrafe ohne Bewährung nach Verkehrsunfall mit tödlichen Folgen
Das OLG Hamm hat entschieden, dass auch ein nicht vorbestrafter Autofahrer wegen der Verursachung eines Verkehrsunfalls mit einem Toten und drei Schwerverletzten zu einer Gefängnisstrafe verurteilt werden kann, deren Vollstreckung nicht zur Bewährung auszusetzen ist (OLG Hamm, Beschl. v. 23.3.2017 - 4 RVs 33/17).
Ergänzende Hinweise
Der Angeklagte wurde zu einer Haftstrafe von einem Jahr und drei Monaten verurteilt. Er hatte durch grob verkehrswidriges Verhalten einen Verkehrsunfall mit tödlichem Ausgang verschuldet. Zudem war ihm die Fahrerlaubnis verbunden mit einer Sperrfrist von fünf Jahren entzogen worden.
Siehe auch unsere Ausführungen zu den Stichworten Fahrerlaubnis, Führerschein und Entziehung der Fahrerlaubnis sowie den Beitrag von Kühn/Wittke, DRiZ 2016, 334 (Härtere Strafen für Raser?).
(Veröffentlichungsdatum: 02.05.2017)
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