Hitlergruß gegenüber einem Arbeitskollegen kann fristlose Kündigung rechtfertigen
Das Arbeitsgericht Hamburg hat entschieden, dass die Beleidigung eines Arbeitskollegen durch Grüßen mit dem sogenannten Hitlergruß eine außerordentliche und fristlose Kündigung rechtfertigen kann (ArbG Hamburg - 12 Ca 348/15).
In dem durch das Gericht entschiedenen Fall hatte ein Arbeitnehmer den Betriebsratsvorsitzenden mit den Worten "Du bist ein Heil, Du Nazi!" angesprochen und dabei den ausgestreckten Arm zum Hitlergruß erhoben. Das Gericht erkennt hierin eine Beleidigung und zugleich einen wichtigen Grund im Sinne von § 626 Abs. 1 BGB.
(Veröffentlichungsdatum: 25.10.2016)
Autor(en)
Dr. Stefan Müller-Thele
Rechtsanwalt
ETL Rechtsanwälte GmbH, Köln
Dr. Uwe Schlegel
Rechtsanwalt
ETL Rechtsanwälte GmbH, Köln
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