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Kann der Beschluss zur Aufhebung der vorläufigen Eigenverwaltung angefochten werden?
Kann der Beschluss zur Aufhebung der vorläufigen Eigenverwaltung angefochten werden?

Kann der Beschluss zur Aufhebung der vorläufigen Eigenverwaltung angefochten werden?

Dazu hat der Bundesgerichtshof (BGH) wie folgt entschieden (BGH, Urt. v. 27.01.2022 – IX ZB 41/21, DB 2022, 524):

„Die Aufhebung der vorläufigen Eigenverwaltung durch Bestellung eines vorläufigen Insolvenzverwalters auf Antrag des vorläufigen Gläubigerausschusses ist nicht anfechtbar.“