Kündigung eines Wohnungsmieters wegen Lärms
Das AG München hat entschieden, dass ein Vermieter Lärmattacken des Mieters als Antwort auf subjektiv empfundene Störungen nicht hinnehmen muss und das Mietverhältnis kündigen kann (AG München, Urt. v. 18.01.2019 417 C 12146/18).
(Veröffentlichungsdatum: 27.08.2019)
Autor(en)
Marcus Lasar
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht
ETL Rechtsanwälte GmbH, Dortmund
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Rechtsanwalt, Fachanwalt für Steuerrecht
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