
Mindestlohn-Hotline für Arbeitgeber
ETL-Gruppe hilft Betrieben bei der Umsetzung der notwendigen Maßnahmen
Seit dem 1. Januar 2015 gilt auf der Grundlage des Mindestlohngesetzes (MiLoG) ein bundeseinheitlicher, gesetzlicher Mindestlohn i.H.v. 8,50 EUR brutto je Zeitstunde. Ab 1. Januar 2017 wird der Mindestlohn auf 8,84 EUR angehoben werden.
Für Fragen zum MiLoG hat die ETL-Gruppe eine Mindestlohn-Hotline für Arbeitgeber eingerichtet. Experten geben Betrieben individuelle Beratung rund um den sicheren Umgang mit dem Mindestlohngesetz und die dafür erforderlichen Maßnahmen.
Für viele Betriebe auf dem deutschen Arbeitsmarkt ergeben sich aufgrund des gesetzlichen Mindestlohns steuerliche, betriebswirtschaftliche und arbeits- sowie sozialrechtliche Fragen:
- Wie kommt man den neuen, erheblich erweiterten Aufzeichnungs- und Dokumentationspflichten nach?
- Wie sieht es mit Aushilfen, freien Mitarbeitern und Bereitschaftsdiensten aus?
Bei Pflichtverletzungen drohen den Unternehmen u.a. Nachzahlungen an die Sozialversicherungsträger und zudem hohe Bußgelder!
Diese und viele weitere Fragen beantworten die Steuer- und Rechtsexperten der ETL-Gruppe über die speziell für Arbeitgeber eingerichtete Mindestlohn-Hotline unter 0800 7 77 51 11.
In unserem Tagesgeschäft machen wir die Erfahrung, dass Arbeitgeber verunsichert sind und Fragen zur Umsetzung der Maßnahmen haben. Daher haben wir bundesweit eine Hotline speziell für Betriebe eingerichtet, so Franz-Josef Wernze, Unternehmensgründer und Vorstandsvorsitzender der ETL-Gruppe.
Weitere Informationen rund um das Engagement der ETL-Gruppe zum Mindestlohn finden Sie hier.
(Veröffentlichungsdatum: 26.11.2014)
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