Nicht dokumentierte Untersuchung und Parteianhörung im Arzthaftungsprozess
Das Oberlandesgericht (OLG) Dresden hat entschieden (OLG Dresden, Beschl. v. 14.09.2017 - 4 U 975/17, 4 U 0975/17):
1. Die Vermutung, dass eine nicht in den Behandlungsunterlagen dokumentierte Untersuchung auch nicht erfolgt ist, kann der Arzt auch im Rahmen seiner Parteianhörung entkräften; einer Parteivernehmung bedarf es nicht.
2. Wenn feststeht, dass es überhaupt eine Untersuchung gegeben hat, reicht es aus, wenn der Arzt schildert, wie er in vergleichbaren Fällen regelmäßig vorgeht.
(Veröffentlichungsdatum: 15.03.2018)
Autor(en)
Dr. Stefan Müller-Thele
Rechtsanwalt
ETL Rechtsanwälte GmbH, Köln
Dr. Uwe Schlegel
Rechtsanwalt
ETL Rechtsanwälte GmbH, Köln
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