Startseite | Corona-Consulting – ETL Rechtsanwälte

Corona-Consulting

Hilfe durch qualifizierte Anwälte

Unser Angebot

ETL-Rechtsanwälte bieten Corona-Consulting an!

Eine preiswerte Lösung für Unternehmer in Krisenzeiten
Fragen und Antworten

ab 140 €
netto pro Stunde

Zur Notfall-Checkliste für Unternehmer und Freiberufler in der Corona-Krise gehört auch eine Analyse der bestehenden Geschäftsbeziehungen mit Lieferanten, Kunden und Dienstleistern. Jeder Unternehmer muss sich frühzeitig Klarheit darüber schaffen, ob vertragliche Pflichten durch den Corona-Virus

  • fortbestehen,
  • modifiziert fortgesetzt oder
  • ausgesetzt werden und

welche Rechte, Obliegenheiten und Haftungsrisiken bestehen. Die Geschäftsbeziehungen müssen umgehend vor allem auf

  • Leistungshindernisse,
  • Informationspflichten,
  • Versicherungsschutz und – wenn nötig – auf
  • Schadensersatzmöglichkeiten hin untersucht werden.

Muss ich meine Verträge weiter erfüllen, auch wenn ich dazu nicht in der Lage bin?

Sofern die Auswirkungen der Corona-Krise als Leistungshindernis wirken, können sie als Fall höherer Gewalt (force majeure) angesehen werden. In diesem Fall können die beiderseitigen Leistungspflichten zeitweise oder endgültig suspendiert sein. Maßgeblich dafür sind die vertraglichen Absprachen und die gesetzlichen Bestimmungen des BGB, HGB und – bei internationalen Lieferbeziehungen häufig auch – des CISG (UN-Kaufrecht).

Muss ich als Vertragspartner weitere Pflichten erfüllen?

Wichtig zu prüfen ist, ob Vertragspartner frühzeitig und umfassend über die Art und das Ausmaß der Verzögerung oder Unmöglichkeit der Leistungserbringung informiert werden müssen. Denn Schadensersatzansprüche können auch wegen Verletzung der Informationspflicht geltend gemacht werden.

Bin ich gegen Schäden wegen der Corona-Pandemie versichert?

Wenn Betriebe vorübergehend schließen oder ihre Produktion herunterfahren müssen, stellt sich die Frage, ob dafür ein Versicherungsschutz etwa aus einer Betriebsunterbrechungs- oder All-Risk-Versicherung besteht. Da die Ausgestaltung von Versicherungsverträgen sehr vielseitig sein kann, lässt sich die Frage ob und in welchem Umfang Versicherungsschutz besteht, nur anhand der konkreten Versicherungspolice beantworten. Um den Deckungsschutz nicht zu gefährden ist darauf zu achten, dass alle Obliegenheiten unter dem Versicherungsvertragsverhältnis eingehalten werden.

Kann ich Schadenersatz verlangen?

Schadensersatzansprüche setzen in aller Regel Verschulden voraus. Dennoch bestehen mitunter solche Ansprüche verschuldensunabhängig, wenn etwa eine Garantiezusage mit entsprechendem Inhalt getroffen wurde. Zur Vermeidung von Nachteilen muss auf eine rechtzeitige und formwirksame kaufmännische Rüge geachtet werden, da andernfalls Ersatzansprüche ausgeschlossen sein können.

Gibt es wegen der Corona-Krise spezielle Regelungen für das Zivilrecht?

Nicht zuletzt sind Vorschriften zu prüfen, die zum Schutz von Verbrauchern und Kleinstunternehmern (Unternehmen mit weniger als 10 Beschäftigten und einem Jahresumsatz bzw. einer Jahresbilanz von nicht mehr als 2 Mio. EUR), die jüngst mit dem Gesetz zur Abmilderung der Folgender COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht in Kraft getreten sind.

Was kann ich als Soforthilfe erwarten?

Bund und Länder haben ein umfangreiches Paket an Hilfsmaßnahmen verabschiedet, die in der beigefügten Übersicht der Bundesagentur für Arbeit dargestellt sind. Doch Vorsicht! die Fördervoraussetzungen weichen voneinander ab und sind für jede Soforthilfe gesondert zu prüfen. Auch wenn jetzt die Bewilligung und Auszahlung rasch und in vielen Fällen allein auf Grundlage der Angaben des Antragstellers geschehen werden in einigen Monaten Prüfungen folgen, ob die Hilfen zu Recht gewährt wurden.

Wo kann ich weitere Hilfe und konkrete Unterstützung bekommen?

Die ETL-Rechtsanwälte haben eine Arbeitsgruppe gebildet, die sich schwerpunktmäßig mit allen rechtlichen Fragen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie gefasst.

Die ETL-Anwälte berechnen ihre Beratungsleistungen unabhängig vom Gegenstandswert zu einem reduzierten Stundensatz von 150,00 Euro netto. Inhaber einer Beratungspolice zahlen lediglich 140,00 Euro netto. Die Abrechnung erfolgt minutengenau.

Achtung: Unsere Dienstleistung richtet sich ausschließlich an Unternehmen, Unternehmer, Gewerbetreibende und Freiberufler, hingegen nicht an Privatpersonen.

DIE WELT VON ETL
ETL Standorte

Unsere Standorte finden Sie hier.

ANSPRECHPARTNER


Dr. Mario Hoffmann
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht

Mail: dresden@etl-rechtsanwaelte.de


Alle Kontaktdaten

 


Gregor Heiland
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht

Mail: erfurt@etl-rechtsanwaelte.de


Alle Kontaktdaten

 

 


Axel Möller
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht, Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht

Mail: jena@etl-rechtsanwaelte.de


Alle Kontaktdaten

 


Thorsten Simon
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Steuerrecht

Mail: ezetzl@lsb-tgm.de


Alle Kontaktdaten

 


Dr. Mario Hoffmann
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht

Mail: dresden@etl-rechtsanwaelte.de


Alle Kontaktdaten

 


Steffen Pasler
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht

Mail: rostock@etl-rechtsanwaelte.de


Alle Kontaktdaten

Wir verwenden Cookies

Entscheiden Sie selbst, ob diese Website neben funktionell zum Betrieb der Website erforderlichen Cookies auch Betreiber-Cookies sowie Cookies für Tracking und Targeting verwenden darf. Weitere Details finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Einstellungen individuell anpassen Einstellungen jetzt speichern Alle Cookies ablehnen und speichern Alle Cookies zulassen und speichern
x