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Corona-Überbrückungshilfe

Unser Angebot

Corona-Überbrückungshilfe – Unterstützung für Unternehmen und Unternehmer bei ablehnenden Bescheiden

Einschätzung der Erfolgschancen mit geringem Kostenrisiko

Bei Corona-Überbrückungshilfen kommt es oftmals zur Ablehnung der gestellten Auszahlungsanträge. Ist die Ablehnung rechtmäßig? Wir geben eine Einschätzung im individuellen Fall, ohne hohe Kosten im Falle eines aussichtslosen Klageverfahrens zu riskieren.

Die Zeiten der Pandemie sind schwer. Oft kommt es zu Umsatzeinbußen für Unternehmen, welche auf die unterschiedlichsten Gründe zurückzuführen sind. Sei es durch angeordnete Betriebsschließungen, Coronafälle der Angestellten oder ausbleibende Aufträge wegen staatlich angeordneter einschränkender Maßnahmen. Eines bleibt am Ende klar: Die Umsätze gehen zurück, das Geld fehlt und man ist gezwungen, Hilfe in Anspruch zu nehmen. Gut, dass der Staat hier mit seinen Überbrückungshilfen unter die Arme greifen will. Sehr ärgerlich ist es, wenn der gestellte Antrag letztlich aber abgelehnt wird. Sollte man dann Widerspruch einlegen oder klagen?

Diese Entscheidung sollte nicht überstürzt, sondern die Beratung eines Fachmanns eingeholten werden. Schließlich bemisst sich der Streitwert für das Klageverfahren nach der Höhe des beantragten Auszahlungsbetrages, was das Kostenrisiko bei vollständigem Unterliegen nur noch erhöht. Gerade, wenn das Geld knapp wird, sollte dieser Schritt wohl überlegt sein.

An dieser Stelle unterstützen Sie die ETL-Rechtsanwälte. Wir überprüfen für Sie Ihre Erfolgschancen auf Gewährung der beantragten Corona-Überbrückungshilfen. Dies beinhaltet die Durchsicht und Prüfung der von Ihnen übersandten Unterlagen und eine umfangreiche Einschätzung Ihrer konkreten Erfolgsaussichten.

Anschließend entscheiden Sie, ob das Widerspruchs- oder Klageverfahren verfolgt werden soll. Mit unserer Vorabeinschätzung wollen wir Ihnen nicht nur sämtliche Fragen beantworten, sondern Sie auch vor einem nicht unbeträchtlichen Kostenrisiko bewahren.

Unser Vorschlag für ein gemeinsames Vorgehen:

1. Schritt: Lassen Sie uns die notwendigen Unterlagen zukommen

Mailen Sie uns Ihren Antrag für die Überbrückungshilfe, den Ablehnungsbescheid (falls vorhanden auch Widerspruch und Widerspruchsbescheid) sowie mit der Bewilligungsstelle geführte Korrespondenz.

Ganz wichtig: Bitte beachten Sie die Widerspruchs- oder Klagefrist (i.d.R. 1 Monat). Nach Ablauf der Frist wird ein Tätigwerden durch uns in aller Regel nicht mehr sinnvoll sein.

2. Schritt: Wir melden uns bei notwendigen Rückfragen und hinsichtlich der Mandatsvereinbarung bei Ihnen

Teilen Sie uns mit, wie Sie am besten erreichbar sind. Idealerweise übermitteln Sie uns eine E-Mailadresse oder Telefonnummer. Wir werden uns dann schnellstmöglich bei Ihnen wegen der Mandatsunterlagen zurückmelden. Auch wichtige Rückfragen hinsichtlich des Falles (z.B. Anforderung weiterer Unterlagen) können bei der Gelegenheit von uns schon gestellt werden. Hiermit wollen wir aufgrund der doch nicht zu unterschätzenden Monatsfrist für den Widerspruch oder Klage keine Zeit verlieren.

3. Schritt: Wir prüfen schnellstmöglich und geben Ihnen eine Empfehlung zum weiteren Vorgehen

Unsere rechtliche Prüfung geschieht zügig und effizient. Wir benachrichtigen Sie schnellstmöglich und umfassend über die Erfolgschancen Ihrer beantragten Überbrückungshilfe und weisen auf etwaige Risiken hin.

4. Schritt: Sie entscheiden über das Erheben eines Rechtsbehelfs

Wenn Sie nach unserer Einschätzung sowohl die Rechtslage als auch die Erfolgschancen Ihres Falles besser nachvollziehen konnten und sich für die Erhebung eines Rechtsbehelfs entschieden haben, begleiten wir Sie gern weiter für das sich dann anschließende Widerspruchs- oder Klageverfahren.

Wir werden Sie nicht zu Verfahren drängen, für die wir keine Chancen sehen. Uns ist die rechtliche Beratung für von der Corona-Pandemie geplagte Unternehmen ein Anliegen, wo finanziell angeschlagene Unternehmen nicht zu unnötigen weiteren Kosten getrieben werden müssen.

 

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