Darf mir mein Arbeitgeber wegen der Corona-Pandemie einen Urlaub im Ausland verbieten?
Nein, das darf der Arbeitgeber grundsätzlich nicht! Auch dann nicht, wenn der Urlaub in einem sog. Risikogebiet stattfinden soll, derzeit etwa die Türkei oder Schweden.
Eine andere Frage ist die nach der Vergütung, wenn es nach der Rückkehr aus dem Ausland in eine möglicherweise 14 Tage andauernde Quarantäne geht. Hier werden sowohl die Corona-Verordnungen des jeweiligen Bundeslandes sowie § 56 IfSG und § 616 BGB zu beachten sein.