Kann mein Antrag auf Gründungszuschusses pauschal mit dem Hinweis auf den sog. Vermittlungsvorrang abgelehnt werden?
Zur Frage der Rechtswidrigkeit bei pauschalem Verweis auf den Vermittlungsvorrang beim Gründungszuschuss hat das Sozialgericht Stuttgart (SG) mit Gerichtsbescheid vom 02.10.2018 - S 6 AL 1479/18 (veröffentlicht am 02.08.2019) wie folgt entschieden:
Eine Ermessensunterschreitung liegt jedenfalls dann vor, wenn die Agentur für Arbeit keine individuelle Prüfung des Falles vornimmt, sondern unter Angabe eines angeblich bestehenden Vermittlungsvorrangs pauschal die Gewährung des Gründungszuschusses ablehnt (...).
Ergänzende Hinweise des Experten für Sozialversicherungsrecht
Die Praxis der Bundesagentur sieht nicht selten so aus, dass während der Arbeitslosigkeit wenig bis gar keine Vermittlungsangebote unterbreitet werden können. Wenn dann der Antrag auf Gründungszuschuss geprüft wird, wird zu einem beliebigen Datum mit oft nicht überprüfbaren Suchkriterien ein Suchlauf auf dem Jobportalen durchgeführt und zu den Akten genommen. Eine Anhörung zu den angeblich offenen Stellen erfolgt nicht. Vielmehr wird der Suchlauf später als Begründung für die sehr gute Möglichkeit der Reintegration in den Arbeitsmarkt herangezogen. Bislang sind die Sozialgericht hier geteilter Auffassung. Teilweise wurde diese Praxis als ausreichend angesehen. In letzter Zeit setzt sich jedoch zunehmend die Ansicht durch, dass mit der beschriebenen Praxis der Einzelfallprüfung nicht genüge getan wird.
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(Veröffentlichungsdatum: 23.09.2019)
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