Muss ich als Arbeitnehmer trotz Auflösungsantrags nach § 9 KSchG weiter zur Arbeit gehen?
Grundsätzlich ja; das BAG hat entschieden (BAG, Urt. v. 14.12.2017 - 2 AZR 86/17):
Allein der Umstand, dass der Arbeitnehmer die gerichtliche Auflösung des Arbeitsverhältnisses gem.
§ 9 Abs. 1 Satz 1 KSchG erstrebt, lässt seine Pflicht zur Arbeitsleistung nicht entfallen, solange dem Auflösungsantrag nicht - rechtskräftig - stattgegeben ist.
(Veröffentlichungsdatum: 09.06.2018)
Autor(en)
Rainer Robbel
Rechtsanwalt, Datenschutzbeauftragter (DSB-TÜV)
ETL Rechtsanwälte GmbH, Köln
Dr. Uwe Schlegel
Rechtsanwalt
ETL Rechtsanwälte GmbH, Köln
Top-Themen
Arbeitsrecht, Azubi, BBiG, MiLoG, Mindestlohn: Der Mindestlohn für Azubis ab 2020
Jetzt informieren.
Unsere Erfolge
ETL-Rechtsanwälte streiten erfolgreich vor Gerichten und Behörden.
Podcast / Videos
Interviews und Videos zu aktuellen Themen.
Jetzt reinhören und ansehen.
Formulare / Verträge
Über 200 Vorlagen und Muster downloaden.
Referenzen
Zufriedene Kunden empfehlen die ETL-Rechtsanwälte.
Veranstaltungen
Letzte Aktualisierung
Frage des Tages
06.12.2019
Mit wie vielen Werktagen in der Woche rechnet das Bundesurlaubsgesetz?
Jetzt lesen.
Wir sind für Sie da
Unter unserer Servicenummer 0800 7 77 51 11 erhalten Sie schnelle und kompetente Hilfe.
E-Mail: Zum Kontaktformular
Rechtsanwalts-Suche
ETL-Rechtsanwalt in Deutschland finden.

Unternehmen der ETL-Gruppe
Mehr Infos auf www.ETL.de