Immobilien in Spanien
Ausländische Immobilien werden durch ausländische Kapitalgesellschaften, deren Anteilseigner in Deutschland steuerpflichtig sind, erworben und gehalten.
Steuerliche Einordnung
Verhinderte Vermögensmehrungen der Gesellschaft durch die unentgeltliche Nutzungsüberlassung stellen eine verdeckte Gewinnausschüttung dar, die bei den Anteilseignern zu Kapitaleinkünften führt.
Rechtliche Grundlage
BFH, Urteil vom 12. Juni 2013 – I R 109/10, I R 110/10, I R 111/10
(Letzte Aktualisierung: 19.01.2015)
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