Deutsche Rentenversicherung Bund, Teilhabe am Arbeitsleben
Abhilfebescheid v. 11.1.2017
Die ETL Rechtsanwälte Rostock gewinnen gegen die Deutsche Rentenversicherung Bund für ihren Mandanten aus Hamburg das Widerspruchsverfahren.
Die Deutsche Rentenversicherung Bund lehnte mit Bescheid vom 29.9.2016 die Bewilligung von Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben ab. Hintergrund war die Tatsache, dass die Deutsche Rentenversicherung die bisherige Tätigkeit als Kraftfahrer weiterhin als zumutbar ansah.
Nach Widerspruch und Begründung desselben wurde mit Abhilfebescheid vom 11.1.2017 eine Bewilligung der Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben vorgenommen.
Damit konnte der Mandant seine berufliche Neuorientierung beginnen.
(Veröffentlichungsdatum: 24.01.2017)
Berichterstatter
Raik Pentzek
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Sozialrecht
ETL Rechtsanwälte GmbH, Rostock
Top-Themen
Arbeitsrecht, Azubi, BBiG, MiLoG, Mindestlohn: Der Mindestlohn für Azubis ab 2020
Jetzt informieren.
Unsere Erfolge
ETL-Rechtsanwälte streiten erfolgreich vor Gerichten und Behörden.
Podcast / Videos
Interviews und Videos zu aktuellen Themen.
Jetzt reinhören und ansehen.
Formulare / Verträge
Über 200 Vorlagen und Muster downloaden.
Referenzen
Zufriedene Kunden empfehlen die ETL-Rechtsanwälte.
Veranstaltungen
Letzte Aktualisierung
Frage des Tages
14.12.2019
Gibt es eine erlaubnisfreie Arbeitnehmerüberlassung?
Jetzt lesen.
Wir sind für Sie da
Unter unserer Servicenummer 0800 7 77 51 11 erhalten Sie schnelle und kompetente Hilfe.
E-Mail: Zum Kontaktformular
Rechtsanwalts-Suche
ETL-Rechtsanwalt in Deutschland finden.

Unternehmen der ETL-Gruppe
Mehr Infos auf www.ETL.de