Schmerzensgeld und Schadensersatz im Adhäsionsverfahren
AG Waren (Müritz), Urt. v. 19.1.2017 - 301 Cs 152/16
Rechtsanwalt Lanz von den ETL Rechtsanwälten Greifswald vertrat einen Mandanten, der Nebenkläger und Adhäsionsantragsteller in einem Strafverfahren war. Der Mandant war von dem Angeklagten mehrfach in das Gesicht geschlagen und zu Boden gebracht worden. Hierbei erlitt er Verletzungen. Der Angeklagte verteidigte sich damit, dass er angegriffen worden sei und in Notwehr gehandelt habe.
Durch gezielte Befragung des Angeklagten und der Zeugen konnte aufgezeigt werden, dass der Angeklagte den Mandanten grundlos angriff, so dass dieser antragsgemäß u.a. zur Zahlung eines Schmerzensgeldes in Höhe von 3.000,00 EUR an den Mandanten verurteilt wurde. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
(Veröffentlichungsdatum: 19.01.2017)
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