Antrittsprämie
Darunter versteht man eine Zahlung, die der Arbeitnehmer vom Arbeitgeber dafür erhält, dass der Arbeitnehmer seine Arbeit beim „neuen“ Arbeitgeber antritt.
Gegen eine solche Zahlung spricht aus arbeitsrechtlicher Sicht nichts. Rechtlich schwierig wird es, wenn der Arbeitgeber mittels der Zahlung einer solchen Prämie eine Bindung des Arbeitnehmers an das Arbeitsverhältnis anstrebt.
(Letzte Aktualisierung: 16.01.2023)
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Dr. Uwe P. Schlegel
Rechtsanwalt