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Tarifliche Mindestlöhne

nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz und dem Arbeitnehmer-Überlassungsgesetz

Mindestlohn bedeutet, dass der Arbeitnehmer für reguläre Arbeit wenigstens den jeweils angezeigten Geldbetrag je Stunde (brutto) vergütet bekommen muss. Zuschläge, wie etwa für Sonn- und Feiertagsarbeit, sind bei der Berechnung eines Mindestlohns nicht zu berücksichtigen. Es darf daher ein bestimmtes monatliches Bruttoentgelt nicht einfach durch die Anzahl der durch den Arbeitnehmer tatsächlich geleisteten Stunden geteilt werden. Unterschreitungen des Mindestlohns führen nicht nur zu Nachzahlungsansprüchen der betroffenen Arbeitnehmer, sondern können auch mit Blick auf nicht vollständig abgeführte Sozialversicherungsbeiträge strafbar sein.

Hier können Sie sich die Übersicht Branchen-Mindestlöhne des Zoll ansehen.