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Mehr als 100 Kündigungsgründe (Arbeitsvertrag)

Gründe für eine arbeitgeberseitige Kündigung von A bis Z

Nachfolgend schildern wir zahlreiche und für die Rechtspraxis bedeutsame Gründe für eine Kündigung durch den Arbeitgeber. Dabei unterstellen wir grundsätzlich, dass auf das jeweilige Arbeitsverhältnis das sog. Kündigungsschutzgesetz (KSchG) Anwendung findet. Das bedeutet, dass wir für den Regelfall davon ausgehen, dass der Arbeitgeber für die durch ihn auszusprechende Kündigung des Arbeitsverhältnisses einer sozialen Rechtfertigung der Kündigung bedarf (§ 1 Abs. 2 KSchG).

Im Übrigen haben wir natürlich auch eine Reihe von Kündigungsgründen aufgeführt und kommentiert, die zu einer Kündigung aus wichtigem Grund berechtigen können (siehe hierzu auch § 626 BGB).

Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an einen Arbeitsrechtler der ETL-Rechtsanwälte. Sie erhalten dort immer eine erste und für Sie unverbindliche Auskunft, einschließlich der ggf. später zu erwartenden Gebühren für unsere anwaltliche Arbeit.

 

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Letzte Aktualisierung: 28.04.2022
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