Lebenskrise (Krankheit)
Siehe dazu u.a. LAG Mecklenburg-Vorpommern, Urt. v. 07.03.2017 - 2 Sa 158/16 (m. Anm. Lipinski/Kaindl, DB 2017, 1720):
„Lebenskrisen wie beispielsweise eine Scheidung können zu einem vorübergehenden Verlust des Lebensmuts führen, der sich in krankheitsbedingten Ausfallzeiten niederschlägt. Es entspricht allgemeiner Lebenserfahrung, dass der angesichts solcher Lebenskrisen verlorene Lebensmut mit dem zeitlichen Abstand zu dem auslösenden Ereigniskomplex wiederkehrt, weil sich im Regelfall herausstellt, dass es trotz der erlebten Krise möglich ist, das Leben auch unter den veränderten Bedingungen fortzuführen. Ohne Hinzutreten weiterer Umstände kann man daher nicht davon ausgehen, dass eine noch nicht ausgestandene Lebenskrise zukünftig notwendig zu Ausfallzeiten führen wird, die es erforderlich machen, das Arbeitsverhältnis durch Kündigung aufzulösen.“
zum Stichwortverzeichnis Kündigungsgründe Arbeitsvertrag A-Z
Top-Themen
Arbeitsrecht, Azubi, BBiG, MiLoG, Mindestlohn: Der Mindestlohn für Azubis ab 2020
Jetzt informieren.
Unsere Erfolge
ETL-Rechtsanwälte streiten erfolgreich vor Gerichten und Behörden.
Podcast / Videos
Interviews und Videos zu aktuellen Themen.
Jetzt reinhören und ansehen.
Formulare / Verträge
Über 200 Vorlagen und Muster downloaden.
Referenzen
Zufriedene Kunden empfehlen die ETL-Rechtsanwälte.
Veranstaltungen
Letzte Aktualisierung
Frage des Tages
14.12.2019
Gibt es eine erlaubnisfreie Arbeitnehmerüberlassung?
Jetzt lesen.
Wir sind für Sie da
Unter unserer Servicenummer 0800 7 77 51 11 erhalten Sie schnelle und kompetente Hilfe.
E-Mail: Zum Kontaktformular
Rechtsanwalts-Suche
ETL-Rechtsanwalt in Deutschland finden.

Unternehmen der ETL-Gruppe
Mehr Infos auf www.ETL.de