Dieselskandal
Mit Urt. v. 25.07.2019 hat das ArbG Braunschweig die Kündigung einer Führungskraft im Zusammenhang mit dem sog. Dieselskandal für unwirksam erklärt.
(Letzte Aktualisierung: 02.08.2019)
Mit Urt. v. 25.07.2019 hat das ArbG Braunschweig die Kündigung einer Führungskraft im Zusammenhang mit dem sog. Dieselskandal für unwirksam erklärt.
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