Löschen von Daten
Das Hessische Landesarbeitsgericht (LAG) hat sich zu der Frage geäußert, ob einem Arbeitnehmer, der unbefugt Daten auf dem Rechner seines Arbeitgebers gelöscht hat, außerordentlich und fristlos gekündigt werden kann (Hessisches LAG, Urt. v. 05.08.2013 – 7 Sa 1060/10). Dabei betont das Gericht den Umstand, dass es sich um einen Einzelfall gehandelt habe, der eine solche Entscheidung des Arbeitgebers zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses gerechtfertigt habe.
(Letzte Aktualisierung: 24.11.2014)
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Dr. Uwe P. Schlegel
Rechtsanwalt