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Kündigungsgründe Arbeitsvertrag A-Z

Spesenbetrug

Der sog. Spesenbetrug kann eine ordentliche und in vielen Fällen auch eine außerordentliche und fristlose Kündigung des Arbeitgeber nach sich ziehen.

Siehe dazu auch ArbG Berlin, Urt. v. 25.07.2019 – 63 Ca 14303/18 [Kündigung des Leiters der Finanzabteilung der AfD-Fraktion].

(Letzte Aktualisierung: 02.08.2019)

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