Kurzerkrankungen
Auch häufige Kurzerkrankungen können eine arbeitgeberseitige, personenbedingte Kündigung rechtfertigen. Dazu das LAG Mecklenburg-Vorpommern, Urt. v. 28.11.2017 – 5 Sa 54/17 [Leitsatz]:
„Einer negativen Prognose [sog. negative Gesundheitsprognose] steht nicht entgegen, dass die Arbeitsunfähigkeitszeiten auf unterschiedlichen Erkrankungen beruhen. Selbst wenn die Krankheitsursachen verschieden sind, können sie doch auf eine allgemeine Krankheitsanfälligkeit hindeuten, die prognostisch andauert. Das gilt auch dann, wenn einzelne Erkrankungen – etwa Erkältungen – ausgeheilt sind.“
Siehe auch unsere Ausführungen zum Kündigungsgrund Krankheit und den Beitrag von Künzel/Vogl in DB 2020, 1513 ff. (Kündigung aufgrund häufiger Kurzerkrankungen – eine unmögliche Möglichkeit?)
(Letzte Aktualisierung: 19.08.2020)
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Jörg Hahn
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Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
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Dr. Uwe P. Schlegel
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