Arbeitenlassen von Mitarbeitern zu privaten Zwecken
Siehe dazu LAG Köln, Urt. v. 25.11.2016 – 4 Sa 1181/15:
„Es stellt grundsätzlich einen an sich zur außerordentlichen Kündigung berechtigenden Grund dar, wenn ein Vorgesetzter während der Arbeitszeit ihm unterstellte Mitarbeiter ohne Erlaubnis des Arbeitgebers für sich privat arbeiten lässt (wie LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 31.10.2008 – 9 Sa 296/07 -).“
(Letzte Aktualisierung: 22.01.2018)
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Dr. Uwe P. Schlegel
Rechtsanwalt