Unerlaubte Weitergabe von Unterlagen an den Betriebsrat
Das Landesarbeitsgericht (LAG) Schleswig-Holstein hat entschieden, dass die unerlaubte Weitergabe von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen an Dritte zwar eine fristlose außerordentliche Kündigung rechtfertigen könne, dies jedoch nicht bei jeder Weiterleitung sensibler Daten der Fall sei (LAG Schleswig-Holstein, Urt. v. 04.03.2015 – 3 Sa 400/14*).
(Letzte Aktualisierung: 04.05.2015)
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Dr. Uwe P. Schlegel
Rechtsanwalt