Unberechtigte Überweisung einer Bankmitarbeiterin
Das Landesarbeitsgericht (LAG) Düsseldorf hat entschieden, dass die Kündigung eine Bankmitarbeiterin, die Geldgeschäfte in eigenen Angelegenheiten entgegen einer internen Geschäftsanweisung durchführte, jedenfalls dann unwirksam ist, wenn nicht zuvor einschlägig und vergeblich abgemahnt wurde (LAG Düsseldorf, Urt. v. 04.11.2014 –17 Sa 637/14).
(Letzte Aktualisierung: 24.11.2014)
Unsere Standorte finden Sie hier.
Dr. Uwe P. Schlegel
Rechtsanwalt