Einstellung einer Fernsehserie, Fall Lindenstraße
Die Kündigung des Arbeitsverhältnisses zwischen einer Produktionsfirma und einem Schauspieler durch den Arbeitgeber ist rechtens, wenn eine Fernsehserie eingestellt wird. Das hat das Arbeitsgericht (ArbG) Köln in einer Reihe von Verfahren entschieden (siehe dazu u.a. ArbG Köln, Urt. v. 18.09.2019 – 2 Ca 2698/19). Das gilt nach Einschätzung des Gerichts auch dann, wenn die Produktionsfirma eine andere Serie zu produzieren beabsichtigt, diese Entscheidung zum Zeitpunkt der arbeitgeberseitigen Kündigung aber noch keine freien Arbeitsplätze habe erkennbar werden lassen.
(Letzte Aktualisierung: 26.09.2019)
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Dr. Uwe P. Schlegel
Rechtsanwalt