Ärztliche Untersuchung (Verweigerung)
Nach Einschätzung des BAG ist die berechtigterweise durch den Arbeitgeber angestrebte ärztliche Untersuchung des Arbeitnehmers und die anschließende Verweigerung des Arbeitnehmers, sich der Untersuchung zu unterziehen, ein möglicher Grund für eine außerordentliche und fristlose Kündigung (BAG, Urt. v. 25.01.2018 – 2 AZR 382 – NJW-Spezial 2018, 436).
(Letzte Aktualisierung: 23.07.2018)
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