Beleidigung eines Arbeitskollegen (Hitlergruß)
Das ArbG Hamburg - 12 Ca 348/15 - hält einen wichtigen Grund (§ 626 Abs. 1 BGB) für gegeben, wenn ein Arbeitnehmer im Rahmen einer Auseinandersetzung mit einem Kollegen diesen mit dem Hitlergruß grüßt („Du bist ein heil, du Nazi“).
Siehe auch LAG Baden-Württemberg, Urt. v. 05.12.2019 – 17 Sa 3/19 (beleidigende, islamfeindliche Äußerungen eines Arbeitnehmers gegenüber einem Arbeitskollegen).
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