Zugehörigkeit zu einer Islamistenzelle
Das ArbG Braunschweig hat mit Urt. v. 27.2.2017 entschieden, dass einem Mitglied einer Islamistenzelle im Einzelfall wegen eines zerstörten Vertrauensverhältnisses zum Arbeitgeber gekündigt werden kann. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass dem Arbeitgeber (VW) eine Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers nicht zuzumuten sei.
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