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Kündigungsgründe Arbeitsvertrag A-Z

Behinderung

Eine Behinderung als solche kann nur in Ausnahmefällen einen Kündigungsgrund darstellen, insbesondere dann, wenn der betreffende Arbeitnehmer wegen der Behinderung seinen Arbeitspflichten in nennenswertem Umfang nicht (mehr) nachkommen kann. Zu beachten ist das etwaig maßgebliche Zustimmungserfordernis nach § 85 SGB IX.

(Letzte Aktualisierung: 22.12.2014)

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