Kritik
Auch eine „deutliche“ Kritik eines Arbeitnehmers an der Personalabteilung rechtfertigt nicht ohne weiteres die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses, das jedenfalls dann, wenn es einen berechtigten Anlass zur Kritik gab (LAG Düsseldorf – 8 Sa 483/19). Das Verfahren endete durch Vergleich.
(Letzte Aktualisierung: 06.02.2020)
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Dr. Uwe P. Schlegel
Rechtsanwalt