Arbeitsunfähigkeits-Richtlinie
Das ist die Richtlinie des gemeinsamen Bundesausschusses über die Beurteilung der Arbeitsunfähigkeit und die Maßnahmen zur stufenweisen Wiedereingliederung nach § 92 Abs. 1 Satz 2 Nr. 7 SGB V in der Fassung v. 14.11.2013, zuletzt geändert am 15.12.2022, in Kraft getreten am 01.04.2023.
(Letzte Aktualisierung: 14.04.2023)
Unsere Standorte finden Sie hier.