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Arbeitsrecht

ArbStättV

Die Abkürzung steht für die Arbeitsstättenverordnung v. 12.08.2004 (BGBl. I S. 2179), die zuletzt durch Art. 226 der Verordnung v. 19.06.2020 (BGBl. I S. 1328) geändert worden ist.

Siehe auch unser Muster zum Nichtraucherschutz.

(Letzte Aktualisierung: 05.10.2020)

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