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Arbeitsrecht

Audience Targeting (AGG)

Durch ein gezieltes Ausrichten einer Stellenausschreibung auf bestimmte Zielgruppen (Audience Targeting) kann es zu Verstößen gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) kommen. Siehe dazu auch den Beitrag von Romeis/Keßenich, DB 2018, 445.

Siehe im Übrigen unsere Ausführungen zum Stichwort AGG.

(Letzte Aktualisierung: 05.03.2018)

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