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Arbeitsrecht

BBiG

Die Abkürzung „BBiG“ steht für das Berufsbildungsgesetz v. 23.03.2005 (BGBl. I S. 931), das zuletzt durch Art. 1 des Gesetzes v. 12.12.2019 (BGBl. I S. 2522) geändert worden ist.

Zur Novellierung des Berufsbildungsgesetzes siehe auch den Aufsatz von Kleinebrink in DB 2020, 727 ff.

(Letzte Aktualisierung: 16.04.2020)

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