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Arbeitsrecht

BeschV

Die Abkürzung steht für die Beschäftigungsverordnung v. 06.06.2013 (BGBl. I S. 1499), die zuletzt durch Art. 1 der Verordnung v. 31.05.2021 (BGBl. I S. 1253) geändert worden ist.

(Letzte Aktualisierung: 31.08.2021)

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Steffen Pasler
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht

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