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Arbeitsrecht

Betriebsrat

Der Betriebsrat ist eine institutionalisierte Einrichtung, gesetzlich verankert im Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG). Es handelt sich um eine Vertretung von Arbeitnehmer in Betrieben, Unternehmen sowie Konzernen.

Nach § 1 Abs. 1 Satz 1 BetrVG können in Betrieben mit in der Regel mehr als fünf ständigen wahlberechtigten Arbeitnehmern, von denen drei wählbar sind, Betriebsräte eingerichtet werden. Die Wahlberechtigung eines Arbeitnehmers richtet sich nach § 7 BetrVG, die Wählbarkeit nach § 8 BetrVG.

Der Betriebsrat ist ein sog. Kollektivgremium; die Vertretung der Arbeitnehmer ist nach überwiegender Auffassung ein solche eigener Art (kein Fall der §§ 164 ff. BGB).

(Letzte Aktualisierung: 07.07.2014)