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Arbeitsrecht

Betriebsrat (Verantwortlichkeit für Datenschutz)

Der Betriebsrat ist – neben dem jeweils betroffenen Arbeitgeber – als Verantwortlicher für den Datenschutz anzusehen (siehe dazu auch den Beitrag von Kleinebrink in DB 2018, 2566 ff.).

(Letzte Aktualisierung: 31.10.2018)