Bundesarbeitsgericht
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat seinen Sitz in Erfurt. Es dient im Wesentlichen in III. und letzter Instanz als Revisionsgericht gegen Entscheidungen der Landesarbeitsgerichte (zu Einzelheiten siehe §§ 72 ff. ArbGG).
Das BAG als Spruchkörper ist grundsätzlich mit drei Berufsrichtern und zwei Laienrichtern besetzt.
Siehe auch unsere Erläuterungen zu den Stichworten Arbeitsgericht und Landesarbeitsgericht.
(Letzte Aktualisierung: 24.10.2013)
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Dr. Uwe P. Schlegel
Rechtsanwalt