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Arbeitsrecht

EGBGB

Die Abkürzung steht für das Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuche in der Fassung der Bekanntmachung v. 21.09.1994 (BGBl. I S. 2494; 1997 I S. 1061), das zuletzt durch Art. 2 des Gesetzes v. 18.12.2018 (BGBl. I S. 2648) geändert worden ist.

Siehe auch Rom I-VO (Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates Nr. 593/2008 v. 17.06.2008 über das auf vertragliche Schuldverhältnisse anzuwendende Recht).

(Letzte Aktualisierung: 02.01.2020)

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