Eingruppierungsklage
Hier geht es um eine arbeitsrechtlich gelagerte Klage eines Arbeitnehmers auf Eingruppierung nach bestimmten tariflich festgelegten Merkmalen.
In einem Rechtsstreit über eine Eingruppierung trägt der Arbeitnehmer die Darlegungs- und Beweislast. Klagt er auf Vergütung nach einer höheren Vergütungsgruppe, hat er die Tatsachen darzulegen und im Bestreitensfalle zu beweisen, aus denen der rechtliche Schluss gezogen werden kann, dass er die von ihm beanspruchten tariflichen Tätigkeitsmerkmale erfüllt.
(Letzte Aktualisierung: 16.12.2013)
Unsere Standorte finden Sie hier.
Dr. Uwe P. Schlegel
Rechtsanwalt